Online Termin Gasprüfung

Prüfung* von Flüssiggasanlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 (*) nur für Fahrzeuge, die nicht älter sind als 10 Jahre und eine aktuell funktionierende Gasanlage haben. 

Was benötigen Sie für die Gasprüfung?

 

  • Eine angeschlossene, nicht leere Gasflasche
  • Gasprüfung Erstbescheinigung des Herstellers (Finden Sie in Ihren Unterlagen, die Sie beim Kauf erhalten haben)
  • Das gelbe Prüfbescheinigungsheft (ab der ersten Prüfung nach 2 Jahren)

Wozu benötigt man eine Gasprüfung nach dem Arbeitsblatt G 607 des DVGW?

Die Gasprüfung war beim Wohnmobil / Wohnwagen bislang Voraussetzung für die Hauptuntersuchung (HU), oft „TÜV“ genannt. 

Ohne bestandene Gasprüfung gab es keinen TÜV. Dies hat sich im Januar 2020 vorübergehend geändert.

Viele Campingplätze oder Stellplätze fordern in ihren Bedingungen weiterhin eine gültige Gasprüfung.

Schon zu der eigenen Sicherheit und die der Insassen sollten Sie die Gasprüfung regelmäßig wiederholen lassen. Somit können Sie sich sicher sein, dass Ihre Gasanlage in ordnungsgemäßem Zustand ist. Denn austretendes Gas kann zu Erstickung oder einer Explosion führen.

Kommt es zu einem Brand durch ein Gasgerät in Ihrem Campingfahrzeug und greift z.B. auf andere Fahrzeuge oder Gebäude über, kann eine Versicherung bei nicht vorhandener Gasprüfung unter Umständen die Zahlung verweigern.